U1/U2-Versicherung für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, nehmen an der Umlageversicherung U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Über die U1 werden für kleinere Betriebe die finanziellen Risiken durch Krankheit ihrer Arbeitnehmer und Auszubildenden abgesichert. Die Umlageversicherung U2 gilt dagegen für alle Arbeitgeber - unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Sie deckt die finanziellen Risiken bei Mutterschaft ab.
U1 - Entgeltfortzahlung
Die U1-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung für seine arbeitsunfähigen Arbeitnehmer. Einige Krankenkassen bieten verschiedene Umlage- und Erstattungssätze an, unter denen der umlagepflichtige Arbeitgeber wählen kann.
U2 - Mutterschaft
Arbeitnehmerinnen erhalten bei Mutterschaft von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Er entspricht der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem letzten Nettoentgelt. Die U2-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber diese Aufwendungen. Der Beitragssatz ist je nach Kasse unterschiedlich, der Erstattungssatz beträgt immer 100 Prozent der Aufwendungen.
U1 - Entgeltfortzahlung
Die U1-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung für seine arbeitsunfähigen Arbeitnehmer. Einige Krankenkassen bieten verschiedene Umlage- und Erstattungssätze an, unter denen der umlagepflichtige Arbeitgeber wählen kann.
U2 - Mutterschaft
Arbeitnehmerinnen erhalten bei Mutterschaft von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Er entspricht der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem letzten Nettoentgelt. Die U2-Versicherung erstattet dem Arbeitgeber diese Aufwendungen. Der Beitragssatz ist je nach Kasse unterschiedlich, der Erstattungssatz beträgt immer 100 Prozent der Aufwendungen.
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