Absicherung im Krankheitsfall
Infos, Tipps und Angebote zur privaten Vorsorge
Typische Produkte hierbei sind die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als finanzieller Existenzschutz, die Pflegeversicherung als Vermögensschutz sowie die private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Leistungen.
Private Krankenversicherung - PKV
Krankenzusatzversicherung
inklusive Schutz im Ausland
Vervollständigen Sie Ihren gesetzlichen Schutz um zusätzliche Leistungen, z. B. im Krankenhaus, bei Auslandsreisen, beim Krankengeld, beim Zahnersatz oder bei alternativen Heilmethoden.
Krankenvollversicherung
Vor allem Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen können sich komplett privat krankenversichern. Bei Ärzten und Klinken werden Sie dann als Privatpatient behandelt.
Krankenvollversicherung
Vor allem Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen können sich komplett privat krankenversichern. Bei Ärzten und Klinken werden Sie dann als Privatpatient behandelt.
Vermögens- und Existenzschutz
Pflegeversicherung
Vermögensschutz im Pflegefall
Im Falle der Pflegebedürftigkeit klafft oft eine große Lücke zwischen den anfallenden Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hierdurch drohen hohe Zuzahlungen, auch für die Angehörigen.
Berufsunfähigkeit (BU)
Finanzieller Existenzschutz
Eine Absicherung für den Fall der BU ist nicht nur für Selbstständige existenziell. Auch bei Arbeitnehmern ergeben sich während und nach dem Bezug von Krankengeld teils hohe Fehlbeträge zum bisherigen Einkommen.
Berufsunfähigkeit (BU)
Finanzieller Existenzschutz
Eine Absicherung für den Fall der BU ist nicht nur für Selbstständige existenziell. Auch bei Arbeitnehmern ergeben sich während und nach dem Bezug von Krankengeld teils hohe Fehlbeträge zum bisherigen Einkommen.
Altersvorsorge
Schließen Sie Lücken Ihrer gesetzlichen Rente?
Die private Altersvorsorge bietet die Möglichkeit zur einfachen Aufstockung der gesetzlichen Rentenansprüche. Hierbei können staatliche Zulagen genutzt werden, um Lücken zwischen dem Einkommensniveau während des Erwerbslebens und der Altersrente zu vermindern oder zu schließen.