Deutscher Bundestag|29.01.2025
PRESSEMITTEILUNG
Gesundheitsausschuss billigt geändertes Versorgungsgesetz
Berlin (kkdp)·Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Gesundheitsausschuss am Mittwoch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) (20/11853) in veränderter Form gebilligt. Der Entwurf mit ergänzten und teilweise gestrichenen Regelungen enthält im Kern den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärzte. Linke und BSW stimmten gegen den Entwurf, die Fraktionen von Union und AfD enthielten sich. Der Entwurf soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden.
Der Ausschuss stimmte mehrheitlich einem aktualisierten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit weiteren Regelungen zu. So wird beim Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva die Altersbeschränkung bei Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, aufgehoben. Bisher galt die Regelung nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.
Ferner wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Unabhängig von der Zahl und Art der Arztkontakte soll in einem Zeitraum von vier aufeinander folgenden Kalenderquartalen nur noch eine Abrechnung erforderlich sein.
Mit einer Vorhaltepauschale sollen spezielle Aufgaben der zur hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen vergütet werden. Diese Regelung zielt unter anderem auf Hausbesuche und Besuche in Pflegeheimen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Praxis sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur.
Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.
Der Ausschuss stimmte mehrheitlich einem aktualisierten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit weiteren Regelungen zu. So wird beim Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva die Altersbeschränkung bei Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, aufgehoben. Bisher galt die Regelung nur für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr.
Ferner wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten eingeführt. Unabhängig von der Zahl und Art der Arztkontakte soll in einem Zeitraum von vier aufeinander folgenden Kalenderquartalen nur noch eine Abrechnung erforderlich sein.
Mit einer Vorhaltepauschale sollen spezielle Aufgaben der zur hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen vergütet werden. Diese Regelung zielt unter anderem auf Hausbesuche und Besuche in Pflegeheimen, bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Praxis sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur.
Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzten empfohlen wird.
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