Deutscher Bundestag|03.02.2025
PRESSEMITTEILUNG
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Berlin (kkdp)·Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
Die Bremse bewirke, dass bei einem auffällig starken Anstieg von Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr erhielten. Zugleich wurde den Angaben zufolge klargestellt, dass für den RSA eine Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der ihnen übermittelten Leistungsdaten und die Art der Aufzeichnung unzulässig ist.
Mit dem GKV-FKG sei der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA beauftragt worden, alle vier Jahre eine Evaluation des RSA zu erarbeiten, um möglichen Weiterentwicklungsbedarf zu ermitteln. Dabei seien insbesondere die Manipulationsresistenz des RSA und die Wirkungen des RSA auf den Wettbewerb der Krankenkassen zu untersuchen.
Die Bremse bewirke, dass bei einem auffällig starken Anstieg von Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr erhielten. Zugleich wurde den Angaben zufolge klargestellt, dass für den RSA eine Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der ihnen übermittelten Leistungsdaten und die Art der Aufzeichnung unzulässig ist.
Mit dem GKV-FKG sei der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA beauftragt worden, alle vier Jahre eine Evaluation des RSA zu erarbeiten, um möglichen Weiterentwicklungsbedarf zu ermitteln. Dabei seien insbesondere die Manipulationsresistenz des RSA und die Wirkungen des RSA auf den Wettbewerb der Krankenkassen zu untersuchen.
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