Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR)

Aufgabe des Sachverständigenrats ist es, Analysen der Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen vorzunehmen und daraus Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patienten abzuleiten sowie Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR)" wurde 1987 auf gesetzlicher Grundlage (§ 142 SGB V) errichtet. Er hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und Pflege mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen und Empfehlungen zu geben.

Die Gutachten des Sachverständigenrates werden dem Bundesminister für Gesundheit überreicht und von diesem den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes - Bundestag und Bundesrat - vorgelegt.

Die Geschäftsstelle des Sachverständigenrats ist organisatorisch im Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Zuletzt erfolgte die Neubesetzung des Sachverständigenrates am 01. Februar 2023 durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).


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