Spitzenverband Bund der Krankenkassen / GKV-Spitzenverband
Seine Wirkungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig. So berät er die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Mit den Vertragspartnern auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen. Zusätzlich verhandelt er Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung. Von ihm geschlossene Verträge und sonstigen Entscheidungen, z. B. bei Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren, gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten.
Organisation und Aufgaben
Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. An seiner Spitze steht ein hauptamtlicher Vorstand, dem drei Mitglieder angehören. Dieser vertritt den GKV-Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der aus insgesamt 51 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der AOK, der Ersatzkassen, der BKK, der IKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau besteht (zuletzt gewählt am 14.12.2023). Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen (Anzahl der Versicherten) der Kassenarten.
Mit dem Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) wurde im Oktober 2019 vom Bundeskabinett die Einrichtug eines neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschusses (LKA) beschlossen. Dieser soll ausschließlich aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen bestehen. Ziel ist es, eine engere und transparentere Anbindung des GKV-Spitzenverbandes an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen.
Nach den geplanten Regelungen des GKV-FKG soll es künftig auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien des GKV-Spitzenverbandes geben.
Die Tätigkeit des GKV-Spitzenverbandes beschränkt sich auf wettbewerbsneutrale Aufgaben in der GKV und Pflegeversicherung. Beispiele dafür sind:
Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
Vertretung der GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z. B. Gemeinsamer Bundesausschuss) und gegenüber der Bundesregierung
Vertretung der GKV-Interessen auf EU-Ebene z. B. im Rahmen von Stellungnahmen zur Medizinprodukte- oder Mehrwertsteuergesetzgebung, Datenschutz, Patientenmobilität, Qualität der Gesundheitsversorgung
Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der Höchstbeträge für Arzneimittel
Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
Definition von Grundsätzen zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation
Ablösung der Spitzenverbände nach Kassenarten
Die Gründung des GKV-Spitzenverbandes geht auf die Gesundheitsreform 2007 zurück. Konstituiert hat sich der GKV-Spitzenverband am 21.05.2007. Rund 500 Versicherten- und Arbeitgebervertreter aller damals noch 241 aktiven Kassen wählten ihre Vertreter in den Verwaltungsrat des neuen Dachverbandes. Zum 01.07.2008 hat der GKV-Spitzenverband dann die bis dahin bestehenden sieben kassenartenbezogenen Bundesverbände abgelöst, welche zum 01.01.2009 kraft Gesetz in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt wurden. Aufgrund der Konzentration der nicht wettbewerblichen Aufgaben beim neuen GKV-Spitzenverband sah der Gesetzgeber für sie keine Aufgaben mehr, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gerechtfertigt hätte. Insbesondere die Orts, Betriebs- und Ersatzkassen führen ihre Spitzenorganisationen mit neuem Aufgabenzuschnitt bis dato in Berlin fort.
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