Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Seit dem 01.01.2020 heißt das Bundesversicherungsamt (BVA) "Bundesamt für Soziale Sicherung" (BAS). Der neue Name soll dem Aufgabenzuwachs Rechnung tragen und die vielfältigen Prüf- und Verwaltungsaufgaben des BAS verdeutlichen.
Das BAS führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.
Zudem nimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (sog. DMP), die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Kassen sowie des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung.
Das BAS beschäftigt rund 750 Mitarbeitende, die sich auf acht Abteilungen, 54 Referate und zwei Stabsstellen verteilen (Stand: Anfang 2024).
© BAS
Logo des BAS
Zudem nimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (sog. DMP), die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Kassen sowie des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung.
Das BAS beschäftigt rund 750 Mitarbeitende, die sich auf acht Abteilungen, 54 Referate und zwei Stabsstellen verteilen (Stand: Anfang 2024).
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