Deutscher Bundestag|16.02.2024
PRESSEMITTEILUNG
Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung
Berlin (kkdp)·Der Bericht der Bundesregierung über die Anpassung der Direktzahlung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zur Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung liegt jetzt als Unterrichtung (20/10339) vor. Die Bundesregierung sei verpflichtet, alle drei Jahre und erstmals 2023 über die Anpassung zu berichten, heißt es in der Vorlage.
Die Kostenbeteiligung der SPV beträgt den Angaben zufolge derzeit 3,6 Prozent der Gesamtkosten der beruflichen Pflegeausbildung. Die private Pflege-Pflichtversicherung erstatte davon zehn Prozent. Die Kostenbeteiligung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen belaufe sich derzeit auf einen Anteil von rund 30,2 Prozent der Gesamtkosten für die Pflegeausbildung. Diese Kosten würden vollständig über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen refinanziert.
Eine Anpassungsnotwendigkeit ergebe sich, falls die finanzielle Belastung des einzelnen Pflegebedürftigen aufgrund der Ausbildungskosten stärker steige als sein verfügbares Einkommen, in der Regel die Rente. Unter Berücksichtigung der Rentenanpassung 2023 ergebe sich, dass die Kostenbeteiligung der Pflegeeinrichtungen und damit mittelbar der Pflegebedürftigen um rund sechs Prozentpunkte stärker als das verfügbare Renteneinkommen gestiegen sei. Im Vergleich zu 2022 habe es eine Rentenanpassung von rund 4,7 Prozent gegeben und einen Kostenanstieg der beruflichen Pflegeausbildung von 10,7 Prozent.
Für die SPV ergäben sich aus einer solchen Anhebung der Kostenbeteiligung Mehrausgaben von rechnerisch 85 Millionen Euro pro Jahr. Im selben Umfang würde sich die Kostenbeteiligung der Pflegeeinrichtungen von rund 30,2 Prozent auf rund 28,5 Prozent verringern.
Die Kostenbeteiligung der SPV beträgt den Angaben zufolge derzeit 3,6 Prozent der Gesamtkosten der beruflichen Pflegeausbildung. Die private Pflege-Pflichtversicherung erstatte davon zehn Prozent. Die Kostenbeteiligung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen belaufe sich derzeit auf einen Anteil von rund 30,2 Prozent der Gesamtkosten für die Pflegeausbildung. Diese Kosten würden vollständig über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen refinanziert.
Eine Anpassungsnotwendigkeit ergebe sich, falls die finanzielle Belastung des einzelnen Pflegebedürftigen aufgrund der Ausbildungskosten stärker steige als sein verfügbares Einkommen, in der Regel die Rente. Unter Berücksichtigung der Rentenanpassung 2023 ergebe sich, dass die Kostenbeteiligung der Pflegeeinrichtungen und damit mittelbar der Pflegebedürftigen um rund sechs Prozentpunkte stärker als das verfügbare Renteneinkommen gestiegen sei. Im Vergleich zu 2022 habe es eine Rentenanpassung von rund 4,7 Prozent gegeben und einen Kostenanstieg der beruflichen Pflegeausbildung von 10,7 Prozent.
Für die SPV ergäben sich aus einer solchen Anhebung der Kostenbeteiligung Mehrausgaben von rechnerisch 85 Millionen Euro pro Jahr. Im selben Umfang würde sich die Kostenbeteiligung der Pflegeeinrichtungen von rund 30,2 Prozent auf rund 28,5 Prozent verringern.
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