Deutscher Bundestag|23.08.2024

PRESSEMITTEILUNG

Gesetzentwurf zu Widerspruchslösung bei Organspenden

Berlin (kkdp)·Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Widerspruchslösung bei Organspenden in den Bundestag eingebracht (20/12609). Damit soll jede Person künftig als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt aus Sicht des Bundesrats davon unberührt.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: "Angesichts der vielen Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten und der anhaltend niedrigen Spenderzahlen wurden insbesondere in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl wichtiger struktureller Maßnahmen im Transplantationsgesetz verankert." Unter anderem verweist die Regierung auf bessere Finanzierungsbedingungen und die Errichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, "das im März diesen Jahres seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hat".

Sie schreibt jedoch auch: "Eine Trendwende bei den Organspendezahlen ist allerdings bislang nicht eingetreten." Vor diesem Hintergrund begrüße die Bundesregierung grundsätzlich Initiativen und Debatten, mit denen die Situation von Menschen verbessert werden kann, die auf ein Spenderorgan warten.

Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem konkreten Gesetzentwurf des Bundesrats will die Bundesregierung jedoch nicht abgeben, da es sich "um eine ethische Frage handelt, die als Gewissensentscheidung von den einzelnen Abgeordneten und somit aus der Mitte des Deutschen Bundestags zu beantworten ist".

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