Hautkrebsvorsorge wird flächendeckend zur Kassenleistung

17.11.2007·Gesetzliche Krankenkassen zahlen künftig alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs. Für Versicherte halbieren sich damit die Kosten einer jährlichen Vorsorge. Experten kritisieren die Regelung als unzureichend.

Gesetzlich Krankenversicherten ab einem Alter von 35 Jahren steht künftig alle zwei Jahre eine standardisierte Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs zu. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen und Ärzten am Donnerstag in Siegburg beschlossen. Nach Angaben des G-BA erkranken in Deutschland jährlich etwa 120.000 Menschen an verschiedenen...

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