Deutscher Bundestag|31.05.2023

PRESSEMITTEILUNG

Regierung hält an Nutzenbewertung von Arzneimitteln fest

Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung hält ungeachtet der europäischen Gesetzgebung an der nationalen Nutzenbewertung von Arzneimitteln fest. Der nationale AMNOG-Prozess aus Nutzenbewertung und anschließender Verhandlung des Erstattungsbetrages habe sich bewährt und solle weitgehend beibehalten werden mit dem Ziel, weiterhin einen raschen Zugang von Patienten zu neuen Arzneimitteln sicherzustellen, heißt es in der Antwort (20/6930) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6665) der Unionsfraktion.

Der AMNOG-Prozess ermögliche auch nach Inkrafttreten der EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (2021/2282) und zur Änderung der EU-Richtlinie 2011/24 eine nationale Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung des nationalen Kontextes und der bewährten Interaktion zwischen Unternehmen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der etablierten Weise. Dabei würden die Ergebnisse der europäischen Bewertungen im nationalen Verfahren in angemessener Weise berücksichtigt.

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) trat Anfang 2011 in Kraft mit dem Ziel, etwas gegen die steigenden Arzneimittelausgaben zu unternehmen. Demnach bestimmt der Zusatznutzen der Medikamente für die Patienten den Preis.

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