Deutscher Bundestag|17.11.2022

PRESSEMITTEILUNG

Reform der ärztlichen Ausbildung

Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung will im Frühjahr 2023 den überarbeiteten Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung vorlegen. In den Gesprächen mit den Ländern sei es gelungen, durch eine teilweise modifizierte Umsetzung des "Masterplan Medizinstudium 2020" die Kostenfolgen deutlich zu verringern und zugleich die Substanz der Reform überwiegend zu erhalten, heißt es in der Antwort (20/4414) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4178) der CDU/CSU-Fraktion.

Den "Masterplan Medizinstudium 2020" haben Bund und Länder 2017 beschlossen. Vereinbart wurde den Angaben zufolge eine umfassende Reform des Medizinstudiums, die insbesondere eine Neustrukturierung, eine praxisnahe Ausbildung, die Stärkung der Allgemeinmedizin und praxisnahe Prüfungen umfassen soll. Damit stelle der Masterplan die Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration, die den Herausforderungen einer Gesellschaft des längeren Lebens gerecht werden könne.

Die Frage der Erhöhung der Studienplatzkapazitäten ist nach Angaben der Regierung getrennt von den Studieninhalten zu betrachten. Die Schaffung von Studienplätzen sowie die Zulassung zum Medizinstudium fielen in die Zuständigkeit der Länder und können nicht in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) geregelt werden.

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