Deutscher Bundestag|23.01.2023

PRESSEMITTEILUNG

Neue Struktur für die Unabhängige Patientenberatung

Berlin (kkdp)·Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll neu strukturiert und in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/5334) der Bundesregierung.

Mit der Stiftung werde eine juristische Person des Privatrechts errichtet, die den Anforderungen an Unabhängigkeit, Staatsferne und Kontinuität umfassend Rechnung trage. Der Stiftungsvorstand soll für die Aufgabe der unabhängigen Information und Beratung der Patienten verantwortlich sein. Der Vorstand soll aus zwei Mitgliedern bestehen und für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden.

Der Vorstand wird von einem Stiftungsrat bestellt, der aus 13 Mitgliedern bestehen soll. Bei der Ausgestaltung des Vorstands der Stiftung komme den in der Verordnung nach Paragraf 140g SGB V genannten oder nach der Verordnung anerkannten maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen eine wesentliche Rolle zu, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Sie schlagen dem Stiftungsrat zwei Personen zur Berufung in den Vorstand vor.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Die Tätigkeit der Stiftung soll dem Entwurf zufolge jährlich extern und unabhängig evaluiert werden. Gegenstand der Evaluierung sei die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Angebots sowie der Beratungszahlen.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen.

Der GKV-Spitzenverband hatte sich 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für die Neuvergabe entschieden. Zugleich wurde die Förderphase von fünf auf sieben Jahre verlängert. Die Fördermittel wurden von 5,2 auf 9,0 Millionen Euro jährlich erhöht. Finanziert wird die UPD durch den GKV-Spitzenverband und anteilig die PKV.

Die jüngste Förderphase endete mit dem Jahresende 2022. Das bisherige Vergabeverfahren wurde mit Blick auf die angestrebte Neustrukturierung bereits 2021 aus dem Gesetz gestrichen. Für das Jahr 2023 gilt eine Übergangsregelung nach den bisherigen Rahmenbedingungen.

Die UPD soll Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

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