Deutscher Bundestag|28.10.2024

PRESSEMITTEILUNG

Mehr Fälle von Gewalt in ärztlichen Praxen

Berlin (kkdp)·Gewalt und verbale Angriffe in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen müssen nach Ansicht der Bundesregierung konsequent verfolgt werden. Solche Übergriffe seien je nach Einzelfall als Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung laut Strafgesetzbuch strafbar, heißt es in der Antwort (20/13507) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13204) der Unionsfraktion.

Der Schutz von Ärztinnen und Ärzten auch in Arztpraxen werde mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches weiter gestärkt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Angaben zufolge unlängst im Gesundheitswesen tätige Personen zu Gewalt in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen befragt. Beteiligt hätten sich 7.580 Mitarbeiter. Demnach sähen mehr als drei Viertel der teilnehmenden Praxen in der zunehmenden verbalen Gewalt in Praxen ein großes bis sehr großes Problem.

Zudem seien sowohl physische als auch verbale Gewalt von hoher Bedeutung im Praxisalltag und führten zu Konsequenzen bis hin zur Aufgabe der Tätigkeit. 80 Prozent der Teilnehmer hätten angegeben, dass sie verbale Gewalt in der Praxis erlebt hätten, 20 Prozent hätten auch physische Gewalterfahrungen gemacht. Die Gewalt richte sich häufig gegen Mitarbeiter der Praxis und gegen Ärzte.

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