Deutscher Bundestag|01.03.2023

PRESSEMITTEILUNG

Kritik an geplanter Neustrukturierung der Patientenberatung

Berlin (kkdp)·Die geplante Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) stößt bei Sozialverbänden auf Kritik. Mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als dem wesentlichen Geldgeber sei die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, erklärten die Sozialverbände in einer Anhörung über den Gesetzentwurf (20/5334) der Bundesregierung. Auch die GKV selbst lehnt ein solches Finanzierungsmodell ab und spricht von einem Konstruktionsfehler. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die UPD soll dem Entwurf zufolge neu strukturiert und in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen.

Der VdK befürwortet die Stiftungslösung, sieht aber die Rolle der GKV kritisch. Mit der GKV als Geldgeberin und Stifterin sei die Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Die UPD berate viele Menschen in Anliegen, die GKV-Leistungen beträfen, häufig gehe es um Ansprüche gegenüber Kostenträgern. Es sei widersinnig, eine Beratung zu schaffen, die durch einen Akteur finanziert werde, gegen den sich ein Großteil der Beratungsvorgänge richte. Der VdK sprach sich dafür aus, die UPD aus Steuermitteln zu finanzieren.

Ähnlich argumentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der ebenfalls für eine Finanzierung aus Steuermitteln plädierte, um die Unabhängigkeit der Stiftung zu gewährleisten. Zudem bedürfe es für die Stiftungsarbeit zwingend einer Trennung in strategische Steuerung und operative Umsetzung sowie einer Anbindung der Patientenorganisationen an den Stiftungsvorstand.

Der GKV-Spitzenverband erklärte, die Patienten- und Verbraucherberatung sei zuvorderst eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Die GKV solle die UPD-Stiftung wesentlich finanzieren und als Stifterin fungieren, erhalte aber nicht die verfassungsrechtlich erforderlichen Mitwirkungsrechte und lehne dieses Konstrukt ab.

Der Einzelsachverständige Rolf Rosenbrock widersprach und erklärte, die Finanzierung durch die GKV mit einem Zuschuss der PKV sei sachgerecht, weil Information und Beratung unzweifelhaft zum Leistungsumfang einer sozialen Krankenversicherung gehörten. Der Gesundheitsforscher geht davon aus, dass die Stiftungskonstruktion geeignet ist, ein unabhängiges, staatsfernes und dauerhaftes Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten. Er plädierte allerdings dafür, dass die Patientenorganisationen ihre Vertreter im Stiftungsrat selbst bestimmen dürfen.

In der Anhörung machten Sachverständige nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken geltend, sondern äußerten auch Zweifel, ob die Zeit zur Umsetzung der geplanten Struktur bis Jahresbeginn 2024 ausreicht. Ein Vertreter der jetzigen UPD warnte vor einem Personalverlust in der Beratung. Mitarbeiter orientierten sich bereits um, weil sie keine klare Perspektive erkennen könnten. Sollte sich dies nicht zeitnah ändern, sei das Beratungsangebot womöglich nicht aufrecht zu erhalten.

Die Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen auf bundestag.de

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