Deutscher Bundestag|03.09.2024

PRESSEMITTEILUNG

Krankenkassen informieren über Versorgungsinnovationen

Berlin (kkdp)·Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen informieren nach Angaben der Bundesregierung ihre Versicherten über individuell geeignete Versorgungsinnovationen. Die Angaben beziehen sich auf regelmäßige Berichte des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Gesamtzahl der Versorgungsinnovationen lag demnach Ende März 2024 bei 774 Angeboten, wie aus der Antwort (20/12688) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12451) der AfD-Fraktion hervorgeht.

Zur Erstellung des zuletzt eingereichten Berichtes vom 28. März 2024 hätten von 96 Krankenkassen 67 an der Befragung des GKV-Spitzenverbandes teilgenommen. Davon hätten 31 Krankenkassen die Möglichkeit genutzt, die Versicherten über individuell geeignete Versorgungsinnovationen und -leistungen zu informieren, heißt es in der Antwort.

Solche Versorgungsinnovationen werden den Angaben zufolge vorrangig in der ambulanten Versorgung angeboten. Diese beträfen etwa die ambulante ärztliche Versorgung, digitale Gesundheitsanwendungen oder die Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und Reha-Leistungen.

Die Indikationsbereiche seien breit gefasst. Schwerpunkte seien zuletzt Angebote bei Erkrankungen des Kreislaufsystems, bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sowie bei psychischen Erkrankungen gewesen.

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