Deutscher Bundestag|15.03.2023

PRESSEMITTEILUNG

Gesundheitsausschuss billigt Reform der Patientenberatung

Berlin (kkdp)·Mit einigen Änderungen und zusätzlichen fachfremden Regelungen hat der Gesundheitsausschuss den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gebilligt. Für die Vorlage (20/5334) votierte am Mittwoch die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Die UPD soll künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll bei sieben Prozent liegen.

Der Ausschuss beschloss einige Änderungen an der Struktur der Stiftung. So soll der Stiftungsrat statt 13 nun 15 Personen umfassen, darunter sieben Vertreter von Patientenorganisationen. Die GKV soll zwei Vertreter stellen. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten soll dem Stiftungsrat vorstehen. Die UPD berät Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen.

Zu den insgesamt 17 Änderungsanträgen, die der Ausschuss billigte, gehören einige fachfremde Regelungen. So soll bei Blutspenden künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), vermieden werden. Demnach sollen mögliche Ausschlüsse oder Rückstellungen von der Blutspende nur aufgrund des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens möglich sein, nicht mehr aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit einer bestimmten sexuellen Orientierung. Auch sollen die Vorgaben zur Altersgrenze ersetzt werden durch eine individuelle ärztliche Beurteilung der Spendentauglichkeit.

Ferner wird die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen. Die Leistungen dieser Arztgruppe werden nicht mehr durch ein Budget gedeckelt.

Um Arzneimittel-Lieferengpässen vorzubeugen, soll außerdem die erweiterte Austauschmöglichkeit für Apotheken nach der Sars-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ende Juli 2023 verlängert werden.

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