Deutscher Bundestag|23.06.2026
PRESSEMITTEILUNG
Erprobung der weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung
Berlin (kkdp)·Laut Gesetz sind nach Angaben der Bundesregierung die Vertragsparteien verpflichtet, die Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0) sicherzustellen und Vorschläge zur Personalbemessung in Notaufnahmen vorzulegen. Dabei gehe es insbesondere um die bedarfsgerechte personelle Zusammensetzung (Qualifikationsmix) sowie eine standardisierte und digitale Anwendung der Vorgaben der PPR 2.0, heißt es in der Antwort (21/6520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5981) der Grünen-Fraktion.
Die Vertragsparteien sind den Angaben zufolge der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Die erste Phase der wissenschaftlichen Weiterentwicklung sei mittlerweile abgeschlossen. Diese beziehe sich insbesondere auf die analytische Weiterentwicklung und Lückenschließung bei der Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Die Ergebnisse seien dem Bundesgesundheitsministerium im März 2026 vorgestellt worden. Nun sei eine Erprobung der analytisch weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung vorgesehen.
Die Vertragsparteien sind den Angaben zufolge der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Die erste Phase der wissenschaftlichen Weiterentwicklung sei mittlerweile abgeschlossen. Diese beziehe sich insbesondere auf die analytische Weiterentwicklung und Lückenschließung bei der Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Die Ergebnisse seien dem Bundesgesundheitsministerium im März 2026 vorgestellt worden. Nun sei eine Erprobung der analytisch weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung vorgesehen.
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