Deutscher Bundestag|15.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
Bundesregierung verteidigt vertrauliche Erstattungsbeträge
Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung verteidigt die im Medizinforschungsgesetz vorgesehene Möglichkeit, vertrauliche Erstattungsbeträge zu vereinbaren. Während in Deutschland die Erstattungsbeträge seit Beginn des Arzneimittelmarktneuordungsgesetzes (AMNOG) nicht geheim waren, seien vertrauliche Rabatte bei Arzneimittelpreisen die Linie bei praktisch allen anderen EU-Mitgliedstaaten, heißt es in der Antwort (20/12223) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11724) der Gruppe Die Linke.
Deutschland gleiche mit der Vertraulichkeit daher einen Wettbewerbsnachteil mit den meisten vergleichbaren Ländern aus, die von jeher vertrauliche Preise für neue Arzneimittel vereinbart hätten. Zudem gleiche Deutschland sein System an die international übliche Praxis an.
Die Ermöglichung des vertraulichen Erstattungsbetrags für den pharmazeutischen Unternehmer führe zu mehr Flexibilität in den Verhandlungen und stelle sicher, dass pharmazeutische Unternehmer auch dann in Deutschland auf dem Markt blieben, wenn der nutzenbasierte Erstattungsbetrag zu potenziell negativen Auswirkungen auf die sogenannte externe Preisreferenzierung führen würde.
Deutschland gleiche mit der Vertraulichkeit daher einen Wettbewerbsnachteil mit den meisten vergleichbaren Ländern aus, die von jeher vertrauliche Preise für neue Arzneimittel vereinbart hätten. Zudem gleiche Deutschland sein System an die international übliche Praxis an.
Die Ermöglichung des vertraulichen Erstattungsbetrags für den pharmazeutischen Unternehmer führe zu mehr Flexibilität in den Verhandlungen und stelle sicher, dass pharmazeutische Unternehmer auch dann in Deutschland auf dem Markt blieben, wenn der nutzenbasierte Erstattungsbetrag zu potenziell negativen Auswirkungen auf die sogenannte externe Preisreferenzierung führen würde.
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