Deutscher Bundestag|10.01.2024

PRESSEMITTEILUNG

Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG)

Berlin (kkdp)·Der Evaluationsbericht über die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf die Versorgung mit Arzneimitteln liegt jetzt als Unterrichtung (20/10008) der Bundesregierung vor. Mit dem im November 2022 in Kraft getretenen Gesetz soll insgesamt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlastet werden.

Dem Bericht zufolge wurde zur Stabilisierung der Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel das Verfahren nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) durch strukturelle, ausgabendämpfende Maßnahmen angepasst. Ferner wurde der Herstellerabschlag, der insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel gilt, für ein Jahr befristet um fünf Prozentpunkte auf zwölf Prozent angehoben sowie ein Kombinationsabschlag für patentgeschützte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt.

Es gebe derzeit keine belastbaren Belege dafür, dass die durch das Gesetz eingeführten Änderungen in ihrer Gesamtheit negative Auswirkungen auf die Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen patentgeschützten Arzneimitteln hätten, heißt es im Zwischenfazit des Berichts.

Aufgrund des kurzen Evaluationszeitraumes könne für die gesetzlichen Änderungen jedoch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden, schreibt die Regierung in der Zusammenfassung des Berichts. Das treffe sowohl auf die Auswirkungen auf die Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln als auch auf Produktionsstandorte in Deutschland und der Europäischen Union zu.

Die Bundesregierung beobachte die Entwicklung weiter und nehme aufmerksam zur Kenntnis, dass sich die Erwartungen der pharmazeutischen Industrie insgesamt und auch hinsichtlich des Investitionsklimas eingetrübt hätten und dass die gesetzlichen Krankenversicherungen geringere Finanzentlastungseffekte durch das Gesetz erwarten. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass die steigenden Ausgaben im patentgeschützten Arzneimittelmarkt die Finanzierungsstabilität der GKV nicht gefährden. Dieser Prozess der Überprüfung der AMNOG-Reform werde 2024 in Form einer externen Evaluation fortgeführt.

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