Deutscher Bundestag|08.04.2024
PRESSEMITTEILUNG
Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen
Berlin (kkdp)·Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/10810) liegt der "Bericht des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern" vor. Damit legen die Selbstverwaltungspartner dem Bundestag über das Bundesgesundheitsministerium eine wissenschaftliche Evaluation über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in Krankenhäusern gemäß Paragraf 137i Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(SGB V) vor.
Die Evaluation zeigt laut Vorlage zum einen die Umsetzung der PpUG anhand der Nachweise der mehr als 1.300 Krankenhäuser, die durch den GKV-Spitzenverband ausgewertet wurden. "Dabei werden die wesentlichen Kennzahlen der unterbesetzten Schichten und der Nichteinhaltung im Monatsdurchschnitt sowie auch eine Verteilung der Anzahl an zu versorgenden Patientinnen und Patienten je Pflegekraft dargestellt", heißt es in der Unterrichtung weiter. Danach werden die Kennzahlen zudem differenziert nach Schichtart und regionaler Umsetzung betrachtet.
Wie die Autoren ferner ausführen, wird zum anderen die Einschätzung von Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräften über Auswirkungen anhand einer Analyse des IGES Instituts dargelegt, an der sich 437 Krankenhausstandorte beteiligt haben. Dabei seien sowohl die Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und auf das Pflegepersonal (inklusive Personal- und Dienstplanung) als auch auf die Krankenhausstandorte selbst erhoben.
Zudem werden den Angaben zufolge Erfahrungen mit den Verfahren zu Nachweisen und Sanktionen aufgezeigt. Dabei sind sowohl die Verfahrensabläufe im Bericht beschrieben als auch die Erfahrungen und möglichen Verbesserungspotenziale der befragten Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräfte erfasst.
Da die Selbstverwaltungspartner das Instrument PpUG unterschiedlich bewerten, endet der Bericht mit getrennten Fazits des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Darin setzt sich der GKV-Spitzenverband für die PpUG sowie deren Ausweitung und Weiterentwicklung ein. Dagegen lehnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft die PpUG "als starres, rückwärtsgewandtes und bürokratisches Steuerungsinstrument" sowie als "nicht sach- und bedarfsgerecht" grundsätzlich ab.
Die Evaluation zeigt laut Vorlage zum einen die Umsetzung der PpUG anhand der Nachweise der mehr als 1.300 Krankenhäuser, die durch den GKV-Spitzenverband ausgewertet wurden. "Dabei werden die wesentlichen Kennzahlen der unterbesetzten Schichten und der Nichteinhaltung im Monatsdurchschnitt sowie auch eine Verteilung der Anzahl an zu versorgenden Patientinnen und Patienten je Pflegekraft dargestellt", heißt es in der Unterrichtung weiter. Danach werden die Kennzahlen zudem differenziert nach Schichtart und regionaler Umsetzung betrachtet.
Wie die Autoren ferner ausführen, wird zum anderen die Einschätzung von Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräften über Auswirkungen anhand einer Analyse des IGES Instituts dargelegt, an der sich 437 Krankenhausstandorte beteiligt haben. Dabei seien sowohl die Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und auf das Pflegepersonal (inklusive Personal- und Dienstplanung) als auch auf die Krankenhausstandorte selbst erhoben.
Zudem werden den Angaben zufolge Erfahrungen mit den Verfahren zu Nachweisen und Sanktionen aufgezeigt. Dabei sind sowohl die Verfahrensabläufe im Bericht beschrieben als auch die Erfahrungen und möglichen Verbesserungspotenziale der befragten Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräfte erfasst.
Da die Selbstverwaltungspartner das Instrument PpUG unterschiedlich bewerten, endet der Bericht mit getrennten Fazits des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Darin setzt sich der GKV-Spitzenverband für die PpUG sowie deren Ausweitung und Weiterentwicklung ein. Dagegen lehnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft die PpUG "als starres, rückwärtsgewandtes und bürokratisches Steuerungsinstrument" sowie als "nicht sach- und bedarfsgerecht" grundsätzlich ab.
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