Deutscher Bundestag|24.04.2024
PRESSEMITTEILUNG
Ärzteverbände fordern Anpassung der Gebührenordnungen
Berlin (kkdp)·Ärzteverbände fordern eine Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte. Die jetzt gültigen Abrechnungsgrundlagen seien inhaltlich veraltet und berücksichtigten in keiner Weise die Preisentwicklung, erklärten Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag (20/7586) der Unionsfraktion. Andere Sachverständige schlossen sich der Einschätzung im Grundsatz an. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen.
Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage nicht mehr geeignet. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien. Eine Sprecherin der BZÄK sagte in der Anhörung, junge Zahnärzte würden angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet sind, davon abgeschreckt, sich niederzulassen.
Ähnlich argumentierte die Bundesärztekammer. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem schloss sich den Forderungen an. Es sei nötig, die Gebührenordnungen zu aktualisieren, um den medizinischen Fortschritt durch die Aufnahme neuer Leistungen abzubilden. Das Vergütungsniveau müsse ebenfalls angepasst werden. Wasem plädierte dafür, die Gebührenverzeichnisse in der Zukunft in kurzen Zeitabständen anzupassen.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Form einer Rechtsverordnung unverzüglich auf den Weg zu bringen.
Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage nicht mehr geeignet. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien. Eine Sprecherin der BZÄK sagte in der Anhörung, junge Zahnärzte würden angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet sind, davon abgeschreckt, sich niederzulassen.
Ähnlich argumentierte die Bundesärztekammer. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem schloss sich den Forderungen an. Es sei nötig, die Gebührenordnungen zu aktualisieren, um den medizinischen Fortschritt durch die Aufnahme neuer Leistungen abzubilden. Das Vergütungsniveau müsse ebenfalls angepasst werden. Wasem plädierte dafür, die Gebührenverzeichnisse in der Zukunft in kurzen Zeitabständen anzupassen.
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