Die Bundesregierung|26.10.2022
PRESSEMITTEILUNG
Rechtliche Prüfung durch EU-Kommission
Kabinett beschließt Eckpunkte zur kontrollierten Cannabis-Abgabe
Zu den Zielen einer kontrollierten Cannabis-Abgabe sagte Bundesminister Karl Lauterbach nach dem Kabinettsbeschluss: "Wir wollen eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken, um damit einen besseren Kinder- und Jugendschutz, aber auch einen besseren Gesundheitsschutz zu erreichen."
Man habe beim Thema Cannabis-Konsum in den letzten Jahren keine wirklich vorzeigbaren Erfolge erzielen können. So sei unter anderem die Zahl der Konsumenten und der THC-Gehalt von Cannabis in den letzten Jahren gestiegen. Daher, so Lauterbach: "Die Drogenpolitik muss erneuert werden."
Nächster Schritt: Prüfung durch EU-Kommission
Bundesminister Lauterbach kündigte an, das Eckpunktepapier nun der EU-Kommission zu einer rechtlichen Vorprüfung vorzulegen. Hintergrund ist, dass Regelungen des Völker- und Europarechts den Umgang mit Suchtstoffen wie Cannabis limitieren und damit die Möglichkeiten begrenzen, das Vorhaben umzusetzen.
Ein Gesetzentwurf soll deshalb erst dann erarbeitet und vorgelegt werden, wenn die Vorprüfung ergibt, dass die geplanten Maßnahmen zur kontrollierten Cannabis-Abgabe rechtlich umsetzbar sind.
Die Eckpunkte im Überblick
Das Eckpunktepapier sieht unter anderem diese Maßnahmen vor, um eine kontrollierte Abgabe von Cannabis im Sinne des Jugend- und Gesundheitsschutzes umzusetzen:
Hier finden Sie das Eckpunktepapier sowie FAQs zum Thema.
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