Die Bundesregierung|19.06.2024
PRESSEMITTEILUNG
Personalbemessung im Krankenhaus
Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten - neue Personalbemessungsverordnung tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft
Berlin (kkdp)·Damit sollen die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern langfristig verbessert werden.
Um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu verbessern und das Personal zu entlasten, hat die Bundesregierung das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz initiiert, das bereits Ende 2022 in Kraft getreten ist. Dadurch soll die Personalbemessung in Kliniken schrittweise neu geregelt werden, so dass es künftig eine bessere Besetzung für die Stationen in den Krankenhäusern geben wird.
Nächster Schritt Personalausbau
Auf dieser Grundlage hat das Bundesgesundheitsministerium nun die Pflegepersonalbemessungsverordnung erlassen, die ab dem 1. Juli 2024 gilt. Es geht darum, dass Krankenhäuser sowohl eine Soll-Personalbesetzung ihrer Stationen als auch die Ist-Personalbesetzung ermitteln.
Dabei richtet sich die Soll-Personalbesetzung nach "PPR 2.0", einem neuen Instrument, mit dem der Pflegepersonalbedarf in Krankenhäusern ermittelt werden kann. Damit lässt sich berechnen, wie viele Pflegekräfte auf einer Station arbeiten müssen, um die Patientinnen und Patienten angemessen zu versorgen. Dieser Bedarf wird dann mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen.
In einem späteren Schritt sollen dann per Verordnung Regelungen getroffen werden, um stufenweise Personal aufzubauen - bis hin zur Soll-Personalbesetzung.
Um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu verbessern und das Personal zu entlasten, hat die Bundesregierung das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz initiiert, das bereits Ende 2022 in Kraft getreten ist. Dadurch soll die Personalbemessung in Kliniken schrittweise neu geregelt werden, so dass es künftig eine bessere Besetzung für die Stationen in den Krankenhäusern geben wird.
Nächster Schritt Personalausbau
Auf dieser Grundlage hat das Bundesgesundheitsministerium nun die Pflegepersonalbemessungsverordnung erlassen, die ab dem 1. Juli 2024 gilt. Es geht darum, dass Krankenhäuser sowohl eine Soll-Personalbesetzung ihrer Stationen als auch die Ist-Personalbesetzung ermitteln.
Dabei richtet sich die Soll-Personalbesetzung nach "PPR 2.0", einem neuen Instrument, mit dem der Pflegepersonalbedarf in Krankenhäusern ermittelt werden kann. Damit lässt sich berechnen, wie viele Pflegekräfte auf einer Station arbeiten müssen, um die Patientinnen und Patienten angemessen zu versorgen. Dieser Bedarf wird dann mit der tatsächlichen Besetzung abgeglichen.
In einem späteren Schritt sollen dann per Verordnung Regelungen getroffen werden, um stufenweise Personal aufzubauen - bis hin zur Soll-Personalbesetzung.
Pressekontakt:
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Telefon: 030 18 272-0
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