BKK Landesverband Süd|02.04.2025
PRESSEMITTEILUNG
Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt Vorteile für die Gesundheitsversorgung
Kornwestheim/Ulm (kkdp)·Die Vorteile der ePA und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekte standen im Mittelpunkt der Verwaltungsratssitzung des BKK Landesverbandes Süd am 01./02.04.2025 in Ulm.
Die elektronische Patientenakte (ePA), die sogenannte "ePA für alle", hat das Potenzial, die Prozesse in der Gesundheitsversorgung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. In der ePA können Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde und Medikationslisten gespeichert werden. Die Versicherten können dort aber auch selbst Dokumente ablegen.
Seit dem 15.01.2025 wird die ePA in drei Pilotregionen getestet. Mittlerweile befindet man sich aber auf der Zielgeraden, die letzten Kinderkrankheiten sind weitestgehend beseitigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits klargestellt, dass die ePA erst dann bundesweit ausgerollt wird, wenn die Sicherheitsupdates installiert sind und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik grünes Licht gegeben hat.
"Wichtig ist, dass die Vorteile der ePA nach dem Start schnell in der Versorgungsrealität der Versicherten ankommen. Bei der Einführung der ePA muss aber Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen, schließlich enthält die ePA die sensibelsten Daten eines Menschen", so Andreas Strobel, Verwaltungsratsvorsitzender des BKK Landesverbandes Süd. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der gematik, der gestern in Ulm den Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Süd über den aktuellen Stand informierte: "Für die Zukunft der Versorgung brauchen wir digitale Prozesse und gemeinsame Daten. Wir brauchen die ePA! Die Medikationsliste als erster digitaler Prozess wird von vielen Praxen in den Modellregionen bereits als Vorteil gesehen, um Wechselwirkungen frühzeitiger zu erkennen."
Der BKK Landesverband Süd sieht in der ePA ein großes Potenzial für das deutsche Gesundheitswesen insgesamt und viele Vorteile für jede und jeden Einzelnen. Dazu gehören:
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Mit der ePA-App ihrer Krankenkasse können Versicherte ihre ePA selbst verwalten und jedes Mal neu entscheiden, welche behandelnde Ärztin oder welcher behandelnde Arzt welche Informationen sehen darf. Versicherte, die keine ePA führen möchten, können dies ihrer Krankenkasse mitteilen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, auch nach Bereitstellung der ePA. Die Akte wird dann gelöscht.
Die elektronische Patientenakte (ePA), die sogenannte "ePA für alle", hat das Potenzial, die Prozesse in der Gesundheitsversorgung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. In der ePA können Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde und Medikationslisten gespeichert werden. Die Versicherten können dort aber auch selbst Dokumente ablegen.
Seit dem 15.01.2025 wird die ePA in drei Pilotregionen getestet. Mittlerweile befindet man sich aber auf der Zielgeraden, die letzten Kinderkrankheiten sind weitestgehend beseitigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits klargestellt, dass die ePA erst dann bundesweit ausgerollt wird, wenn die Sicherheitsupdates installiert sind und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik grünes Licht gegeben hat.
"Wichtig ist, dass die Vorteile der ePA nach dem Start schnell in der Versorgungsrealität der Versicherten ankommen. Bei der Einführung der ePA muss aber Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen, schließlich enthält die ePA die sensibelsten Daten eines Menschen", so Andreas Strobel, Verwaltungsratsvorsitzender des BKK Landesverbandes Süd. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der gematik, der gestern in Ulm den Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Süd über den aktuellen Stand informierte: "Für die Zukunft der Versorgung brauchen wir digitale Prozesse und gemeinsame Daten. Wir brauchen die ePA! Die Medikationsliste als erster digitaler Prozess wird von vielen Praxen in den Modellregionen bereits als Vorteil gesehen, um Wechselwirkungen frühzeitiger zu erkennen."
Der BKK Landesverband Süd sieht in der ePA ein großes Potenzial für das deutsche Gesundheitswesen insgesamt und viele Vorteile für jede und jeden Einzelnen. Dazu gehören:
Schneller Zugriff auf medizinische Daten
Vermeidung von Doppeluntersuchungen
Einfachere Koordination zwischen mehreren Behandelnden wie Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Personal und verschiedenen Gesundheitsberufen und damit verbunden eine große Zeitersparnis
Frühe Erkennung von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln durch die Medikationsliste und den Medikationsplan
Bessere Versorgung durch gezielte Forschung, da künftig auch die wissenschaftliche Nutzung von Daten aus der ePA möglich sein wird
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Mit der ePA-App ihrer Krankenkasse können Versicherte ihre ePA selbst verwalten und jedes Mal neu entscheiden, welche behandelnde Ärztin oder welcher behandelnde Arzt welche Informationen sehen darf. Versicherte, die keine ePA führen möchten, können dies ihrer Krankenkasse mitteilen. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, auch nach Bereitstellung der ePA. Die Akte wird dann gelöscht.
Pressekontakt:
Sarah Heitz
Telefon: 07154 1316-522
Telefax: 07154 1316-9522
E-Mail: s.heitz@bkk-sued.de