Verfassungsgericht bestätigt Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneien
18.01.2013·Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 wurden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Zurecht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.
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