Kassen klagen: Viele "Rückkehrer" bleiben Beiträge schuldig
18.03.2008·Nach Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht sind die Kassen auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Beitragsausfälle gehen damit zu Lasten der zahlenden Mitglieder.
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