Grundsatzentscheidung / Landessozialgericht
"Systemmangel" verpflichtet Krankenkasse zur Erstattung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Erbringer
13.11.2017·Im Zuge eines sogenannten "Systemmangels" haben gesetzlich Krankenversicherte auch dann einen Anspruch auf Erstattung ärztlicher Behandlungsleistungen, wenn diese nicht durch einen Arzt, sondern zum Beispiel durch eine medizinische Fußpflege erbracht werden. Dies hat der 9. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil vom 11.10.2017 entschieden.
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