Einflussnahme auf Behandlung

Krankenkassen dürfen Versicherte nur nach schriftlicher Einwilligung anrufen

02.10.2021·Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weist darauf hin, dass Krankenkassen bezüglich eines Behandlungsablaufs nur dann telefonisch mit ihren Versicherten in Kontakt treten dürfen, wenn diese dem Anruf vorher schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben. Die Klarstellung sei nunmehr auch gesetzlich fixiert.

Die Einflussnahme von Krankenkassen auf den Behandlungsablauf ihrer Versicherten wird von diesen offenbar als so belastend empfunden, dass sie sich zunehmend an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Aufsichtsbehörde der Kassen wenden. Insbesondere unerbetene Telefonanrufe der Krankenkassen seien dabei Grund für die Beschwerden, heißt es im aktuell...

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