Entschließung des Bundesrates

Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden

03.02.2026·Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einer Entschließung dazu aufgefordert, gesamtgesellschaftliche und damit versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren. Insbesondere die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige müssten den Kassen umgehend und kostendeckend erstattet werden.

Der Länderkammer hat am Freitag (30.01.2026) einstimmig eine vom Land Baden-Württemberg beantragte Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung angesichts der finanziellen Schieflage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu mehr finanzieller Ehrlichkeit und zur vollständigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aufgefordert wird. "Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, nicht in die Beitragskasse", betont Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems müsse auch dessen Finanzierung "ehrlicher" werden. Trotz des Ende 2025 vom Bund verabschiedeten "kleinen Sparpakets", so Lucha, sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV ab Januar 2026 auf über 3,1 Prozent und damit stärker als erwartet gestiegen. Eine wesentliche Ursache hierfür liege in der unzureichenden Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Unsolidarisch und belastend für die Wirtschaft

Lucha: "Der Bund wälzt seit Jahren gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die Beitragszahlenden und Arbeitgebenden ab. Besonders gravierend ist die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende: Der Bund deckt diese seit Jahren nur zu rund einem Drittel ab. Nach Berechnungen des IGES-Instituts entsteht dadurch jährlich eine Deckungslücke von rund 10 Milliarden Euro.
Minister Manne Lucha (Grüne)
Diese Lücke zahlen derzeit Versicherte sowie Arbeitgebende, obwohl der Bund verantwortlich ist. Das ist unsolidarisch und belastet die Wirtschaft."

Auch die soziale Pflegeversicherung werde strukturell überlastet, weil sie Aufgaben übernehme, die keine originären Versicherungsleistungen seien. So finanziere sie unter anderem Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss steuerfinanziert werden", betont Lucha mit Blick auf die anstehende Pflegereform. Bislang werde kein kostendeckender Bundeszuschuss dafür gezahlt.

Zum Reformzeitplan von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont der Minister: "Vorschläge erst Ende 2026 vorzulegen, ist angesichts der aktuellen Beitragsspirale keine Option. Wer jetzt nicht handelt, riskiert weiter steigende Beiträge, handelt unsolidarisch, schwächt den sozialen Zusammenhalt und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland."

Kassenärzte begrüßen Entschließung der Länder

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) begrüßte am Freitag ausdrücklich die Entschließung des Bundesrates mit einer gemeinsamen Erklärung. Der Aufforderung des Baden-Württembergischen Gesundheitsministers an die Bundesregierung zu mehr finanzieller Ehrlichkeit sei "nichts hinzuzufügen. Die Deckungslücke durch fehlende Bundesmittel bei den versicherungsfremden Leistungen umfasst bis zu 45 Milliarden Euro. Würden diese Mittel - so wie es richtig ist - aus Steuermitteln erbracht werden, hätten wir in der gesetzlichen Krankenversicherung keine so grundlegenden Finanzprobleme - und auch keine Diskussionen über schmerzhafte Leistungseinschnitte."


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