Ausländische Unternehmen in Deutschland
Urteil: Kein Wettbewerbsvorteil durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland
04.09.2017·In Deutschland tätige Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland können sich zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils innerhalb Deutschlands nicht auf die für sie günstigeren Sozialversicherungstarife des Herkunftslandes berufen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
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