energie-BKK


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Satzung:

Autonomes Recht

In ihrer Satzung kann die Kasse Zusatzleistungen, Beitrags- oder Kündigungsregelungen definieren. Satzungsregelungen müssen jeweils von der Aufsicht genehmigt werden.

Zur Satzung der energie-BKK

Kündigung:

Verkürzte Fristen

Wechsel innerhalb der Kassenart

Die Kasse kann auf die Einhaltung der Bindungsfrist verzichten.

Die energie-BKK macht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.

Freiwillige Mitgliedschaft

Beim Anspruch auf Familienversicherung kann die gesetzliche Kündigungsfrist (2 Kalendermonate) verkürzt werden.

Die energie-BKK macht hiervon Gebrauch: Die Freiwillige Mitgliedschaft endet sofort mit Beginn des Anspruchs auf Familienversicherung. 

Publizität:

Geschäftsbericht

Mit dem Geschäftsbericht legt die Kasse öffentlich Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Der Bericht informiert über Strategie, Tätigkeit und Erfolg der Kasse.

Derzeit ohne Verlinkung - Kasse ist angefragt

Darüber hinaus publiziert die Kasse frei zugänglich (z. B. im Internet) keine Geschäftszahlen.


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