Ausübung der Kassenwahl
Das Kassenwahlrecht wurde zum 01.01.2021 deutlich vereinfacht und für die Mitglieder entbürokratisiert.
1. Vergleichen Sie das Angebot
Als ersten Schritt vergleichen Sie das Angebot der Krankenkassen. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes sollte dabei nicht alleiniges Kriterium für die neue Krankenkasse sein, da wenige Mehrleistungen oder das Angebot einer besonderen Versorgungsform (z. B. Hausarztarif, Chronikerprogramme DMP oder interdisziplinäre Versorgung) im Einzelfall einen günstigeren Beitrag mehrfach aufwiegen können. Bei kkdirekt können Sie Krankenkassen, die Ihre Wunschleistungen anbieten, über die Schnellsuche, die Detailsuche zu Zusatzleistungen oder einfach über die Volltextsuche besonders schnell ausmachen.
2. Wahl der Krankenkasse
Steht die Entscheidung, muss die neue Kasse unter Einhaltung der Bindungs- und Kündigungsfristen (vgl. "Links zum Thema") gewählt werden. Hierbei gelten seit 01.01.2021 mehrere Vereinfachungen. So wird das Kündigungsverfahren durch die neu gewählte Krankenkasse und nicht mehr durch das Mitglied selbst eingeleitet; ein Kündigungsschreiben des Mitglieds ist insofern nicht mehr notwendig. Die gewählte Krankenkasse meldet den gewünschten Krankenkassenwechsel elektronisch an die bisherige Krankenkasse. Diese bestätigt das Ende der Mitgliedschaft ebenfalls elektronisch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung. Die Rückmeldung ersetzt die bisher obligatorische Kündigungsbestätigung.
3. Information des Arbeitgebers
Seit 01.01.2021 hat das Mitglied bei Aufnahme der Beschäftigung bzw. beim Kassenwechsel dem Arbeitgeber lediglich seine gewählte Krankenkasse anzugeben. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, die Richtigkeit der Angaben durch ein elektronisches Abfrageverfahren kurzfristig seitens der Krankenkasse bestätigt zu bekommen.
1. Vergleichen Sie das Angebot
Als ersten Schritt vergleichen Sie das Angebot der Krankenkassen. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes sollte dabei nicht alleiniges Kriterium für die neue Krankenkasse sein, da wenige Mehrleistungen oder das Angebot einer besonderen Versorgungsform (z. B. Hausarztarif, Chronikerprogramme DMP oder interdisziplinäre Versorgung) im Einzelfall einen günstigeren Beitrag mehrfach aufwiegen können. Bei kkdirekt können Sie Krankenkassen, die Ihre Wunschleistungen anbieten, über die Schnellsuche, die Detailsuche zu Zusatzleistungen oder einfach über die Volltextsuche besonders schnell ausmachen.
2. Wahl der Krankenkasse
Steht die Entscheidung, muss die neue Kasse unter Einhaltung der Bindungs- und Kündigungsfristen (vgl. "Links zum Thema") gewählt werden. Hierbei gelten seit 01.01.2021 mehrere Vereinfachungen. So wird das Kündigungsverfahren durch die neu gewählte Krankenkasse und nicht mehr durch das Mitglied selbst eingeleitet; ein Kündigungsschreiben des Mitglieds ist insofern nicht mehr notwendig. Die gewählte Krankenkasse meldet den gewünschten Krankenkassenwechsel elektronisch an die bisherige Krankenkasse. Diese bestätigt das Ende der Mitgliedschaft ebenfalls elektronisch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Meldung. Die Rückmeldung ersetzt die bisher obligatorische Kündigungsbestätigung.
3. Information des Arbeitgebers
Seit 01.01.2021 hat das Mitglied bei Aufnahme der Beschäftigung bzw. beim Kassenwechsel dem Arbeitgeber lediglich seine gewählte Krankenkasse anzugeben. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, die Richtigkeit der Angaben durch ein elektronisches Abfrageverfahren kurzfristig seitens der Krankenkasse bestätigt zu bekommen.
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