Anhebung vorerst blockiert

Lindner fordert Neuregelung für Beitragsbemessungsgrenzen

28.09.2024·Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) per Verordnung vorgelegte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung vorerst blockiert. Dies berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Regierungskreise. Die für 2025 geplante Erhöhung stünde in direktem Widerspruch zu vorgesehenen Steuerentlastungen.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) definieren die Entgeltgrenze, bis zu welcher die Beiträge im jeweiligen Sozialversicherungszweig berechnet werden. Entgelte darüber sind beitragsfrei, werden in Folge aber auch nicht bei Lohnersatzleistungen wie Krankengeld berücksichtigt. Die Anpassung der BBGn erfolgt jährlich nach einem Automatismus, der auf die Einkommensentwicklung im Vorjahr zielt.

Hohe Mehrbelastung für Gutverdiener

Die in den vergangenen Tagen von Arbeitsminister Heil vorgelegte Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für das Jahr 2025 fällt angesichts hoher Tarifabschlüsse im Vorjahr deutlicher aus als sonst. Hinzu kommen Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund teurer Reformen im Gesundheitswesen sowie das Auslagern staatlicher Leistungen auf die Beitragszahler der GKV (vgl. "Links zum Thema"). Für gutverdienende Beitragszahler erwachsen hieraus in Summe Mehrbelastungen von bis zu 2.800 Euro pro Jahr (vgl. "Links zum Thema").

Widerspruch zum Wachstumspaket der Regierung

Finanzminister Lindner sieht in der Mehrbelastung einen Widerspruch zu den im Wachstumspaket der Ampel vorgesehenen Steuerentlastungen. Mit dem von Heil vorgelegten Verordnungsentwurf "würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden", heißt es hierzu laut Handelsblatt in einem Vermerk des Finanzministeriums. Das Wachstumspaket der Regierung beinhaltet neben dem Abbau der "kalten Progression" auch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kindergelds. Damit diese Entlastungen nicht durch höhere Sozialabgaben aufgezehrt werden, fordert Lindner Änderungen beim Automatismus zur Anpassung der Rechenwerte in der Sozialversicherung.
Kalte Progression
Mit "kalter Progression" wird der Effekt einer höheren Steuerlast beschrieben, wenn das Entgelt um die Inflation angehoben wird, die Steuertabelle jedoch nicht. Aufgrund der Steuerprogression wird dann aufgrund des gestiegenen Entgelts trotz gleichbleibender Kaufkraft ein höherer Steuersatz wirksam. In der Folge verliert der Steuerzahler Kaufkraft. Würden die Steuertabellen ebenfalls um die Inflation angepasst, träte der Effekt nicht ein.
Angleichung der Berechnungsmethoden gefordert

Anders als die BBGn in der Sozialversicherung richtet sich der Ausgleich der kalten Progression nach der Inflation. Während diese bei rund 2,5 Prozent liegt, betrug das für die BBGn relevante Lohnwachstum 6,4 Prozent. Lindner fordert deshalb eine Angleichung der Berechnungsmethoden von Steuern und Sozialabgaben. Zudem solle auch der Abbau der kalten Progression jährlich automatisch geregelt werden und nicht wie bisher jeweils per Gesetz.

Nach Informationen des Handelsblatt laufen nach dem Stopp des Finanzministers nun Gespräche in der Bundesregierung über das weitere Vorgehen.


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