Verband der Ersatzkassen e. V.|12.11.2024
PRESSEMITTEILUNG
Anhörung GVSG im Gesundheitsausschuss
Nach Ampel-Aus bleibt Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung
Berlin (kkdp)·Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Das GVSG ist nicht mehrheitsfähig und damit Geschichte. Doch besteht weiterhin großer Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung. Der Reformbedarf geht deutlich über die Vorschläge des GVSG hinaus. Statt einfach mehr Geld mit der Gießkanne auszuschütten, brauchen wir vor allem mehr und schnelle Facharzttermine für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Lösungen dafür liegen auf dem Tisch, darunter eine verbindliche Meldung von Terminen durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und keine Selbstzahlersprechstunden zu Lasten von GKV-Versicherten. Diese Regelungen müssen unbedingt Bestandteil eines Versorgungsgesetzes in der neuen Legislaturperiode sein. Auch Ansätze im GVSG, die unnötige Arztbesuche von Chronikern vermeiden, sollten weiterverfolgt werden. Wenn medikamentös gut versorgte Patientinnen und Patienten allein aufgrund der Vergütungssystematik jedes Quartal für Folgerezepte einbestellt werden, ist das eine unnötige Verschwendung von Ressourcen und muss geändert werden.
Primärversorgung gezielt stärken - Modell "Regionale Gesundheitszentren (RGZ)" als Blaupause
Im Rahmen der Beratungen zum GVSG wurde mit den sogenannten Primärversorgungszentren auch eine Idee für ein neues ambulantes Versorgungsangebot erwogen, die der vdek als sinnvoll einschätzt. Eine Blaupause für den Aufbau einer strukturierten Primärversorgung könnte das Ersatzkassenmodell "Regionale Gesundheitszentren (RGZ)" sein. Dieses Modell erproben wir als Ersatzkassen mittlerweile in drei Modellregionen in Deutschland. Mit den Projekten wird das Ziel verfolgt, Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen besondere Versorgungsangebote zu machen, die bislang nicht Teil der Regelversorgung sind. Durch den Einsatz moderner Telemedizin, ein individuelles Care- und Case-Management sowie die Einbindung hochqualifizierten nichtärztlichen Personals wie Physician Assistents werden Ärztinnen und Ärzte entlastet und die Betreuung und Beratung der Versicherten vor Ort verbessert."
Regionale Gesundheitspartner sind das Regionale Versorgungszentrum (RVZ) Wurster Nordseeküste in Niedersachsen, die Gemeinschaftspraxis Gesenhues & Partner in Ochtrup und Gronau (NRW) und das Medizinische Versorgungszentrum Lübbenau in Brandenburg. Ein weiteres in Baden-Württemberg ist derzeit in Planung. Weitere Informationen unter vdek.com.
"Das GVSG ist nicht mehrheitsfähig und damit Geschichte. Doch besteht weiterhin großer Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung. Der Reformbedarf geht deutlich über die Vorschläge des GVSG hinaus. Statt einfach mehr Geld mit der Gießkanne auszuschütten, brauchen wir vor allem mehr und schnelle Facharzttermine für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Lösungen dafür liegen auf dem Tisch, darunter eine verbindliche Meldung von Terminen durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und keine Selbstzahlersprechstunden zu Lasten von GKV-Versicherten. Diese Regelungen müssen unbedingt Bestandteil eines Versorgungsgesetzes in der neuen Legislaturperiode sein. Auch Ansätze im GVSG, die unnötige Arztbesuche von Chronikern vermeiden, sollten weiterverfolgt werden. Wenn medikamentös gut versorgte Patientinnen und Patienten allein aufgrund der Vergütungssystematik jedes Quartal für Folgerezepte einbestellt werden, ist das eine unnötige Verschwendung von Ressourcen und muss geändert werden.
Primärversorgung gezielt stärken - Modell "Regionale Gesundheitszentren (RGZ)" als Blaupause
Im Rahmen der Beratungen zum GVSG wurde mit den sogenannten Primärversorgungszentren auch eine Idee für ein neues ambulantes Versorgungsangebot erwogen, die der vdek als sinnvoll einschätzt. Eine Blaupause für den Aufbau einer strukturierten Primärversorgung könnte das Ersatzkassenmodell "Regionale Gesundheitszentren (RGZ)" sein. Dieses Modell erproben wir als Ersatzkassen mittlerweile in drei Modellregionen in Deutschland. Mit den Projekten wird das Ziel verfolgt, Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen besondere Versorgungsangebote zu machen, die bislang nicht Teil der Regelversorgung sind. Durch den Einsatz moderner Telemedizin, ein individuelles Care- und Case-Management sowie die Einbindung hochqualifizierten nichtärztlichen Personals wie Physician Assistents werden Ärztinnen und Ärzte entlastet und die Betreuung und Beratung der Versicherten vor Ort verbessert."
Regionale Gesundheitspartner sind das Regionale Versorgungszentrum (RVZ) Wurster Nordseeküste in Niedersachsen, die Gemeinschaftspraxis Gesenhues & Partner in Ochtrup und Gronau (NRW) und das Medizinische Versorgungszentrum Lübbenau in Brandenburg. Ein weiteres in Baden-Württemberg ist derzeit in Planung. Weitere Informationen unter vdek.com.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com