Kassenärztliche Bundesvereinigung|12.07.2022
STATEMENT
Telefonische Krankschreibung wieder ermöglichen
Berlin (kkdp)·Medienstatement von Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender
"Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können. Einen solchen Vorschlag haben wir bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht.
Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre dann - sofern ein Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist - sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage möglich.
Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten. Aktuell sind die Praxen voll mit Infekten und COVID-19-Erkrankungen.
Die Möglichkeit der Telefon-AU schafft hier eine deutliche Entlastung und auch die Ausbreitung von Infekten über die Wartezimmer kann reduziert werden."
"Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können. Einen solchen Vorschlag haben wir bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht.
Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre dann - sofern ein Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist - sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage möglich.
Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten. Aktuell sind die Praxen voll mit Infekten und COVID-19-Erkrankungen.
Die Möglichkeit der Telefon-AU schafft hier eine deutliche Entlastung und auch die Ausbreitung von Infekten über die Wartezimmer kann reduziert werden."
Pressekontakt:
Roland Stahl
Pressesprecher
Tel.: (0 30) 40 05 - 22 01
Fax: (0 30) 40 05 - 22 90
RStahl@kbv.de