Kassenärztliche Bundesvereinigung|12.07.2022

STATEMENT

Telefonische Krankschreibung wieder ermöglichen

Berlin (kkdp)·Medienstatement von Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender

"Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können. Einen solchen Vorschlag haben wir bereits in die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss eingebracht.

Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre dann - sofern ein Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist - sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage möglich.

Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten. Aktuell sind die Praxen voll mit Infekten und COVID-19-Erkrankungen.

Die Möglichkeit der Telefon-AU schafft hier eine deutliche Entlastung und auch die Ausbreitung von Infekten über die Wartezimmer kann reduziert werden."

Pressekontakt:

Roland Stahl
Pressesprecher
Tel.: (0 30) 40 05 - 22 01
Fax: (0 30) 40 05 - 22 90
RStahl@kbv.de


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