Bundesministerium für Gesundheit|17.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen. Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Deutschland muss bei Vorsorge und Früherkennung von Krebs- oder Herzkrankheiten endlich von den hinteren Plätzen in Europa an die Spitze kommen. Vorbeugung durch Aufklärung und Früherkennung müssen stärker werden! Mit dem BIPAM fördern wir den Austausch von Wissenschaft, Politik und Praxis und stärken endlich die Prävention in der Bevölkerung. Das wird helfen, chronische Krankheiten und deren kostenintensive Behandlungen zu vermeiden."
Das BIPAM hat seinen Hauptsitz in Köln sowie eine Außenstelle in Berlin. Die 334 Beschäftigten der BZgA werden in das BIPAM überführt. Aus dem RKI werden 180 Beschäftigte zukünftig in dem neuen Institut arbeiten.
Das BIPAM übernimmt folgende Aufgaben
Anm. der Redaktion: Der Titel wurde angepasst (original: "Prävention und öffentliche Gesundheit werden gestärkt").
Pressekontakt:
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
