BKK Dachverband e.V.|10.06.2024
PRESSEMITTEILUNG
Sondergutachten zum Risikostrukturausgleich bestätigen Wirksamkeit der letzten RSA-Reform
Die folgenden Themen wurden im Hinblick auf die Zielgenauigkeit des Risikostrukturausgleichs näher untersucht: "Wirkungen regionaler Merkmale", "Wirkungen des Ausschlusses von auffälligen Risikogruppen" sowie die Verwendung von "Leistungsausgaben der Vorjahre".
Die Gutachter bestätigen: Die RSA-Reform durch das "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) war zielgenau und wirksam. Als Gesamtpaket hat sie die Anreize zur Risikoselektion weitgehend reduziert und die Chancengleichheit der Kassen im Wettbewerb deutlich verbessert. Optimierungspotenzial besteht allenfalls in Nuancen in Bezug auf einzelne Komponenten, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Bewertungen im Wesentlichen auf Daten des Ausgleichsjahres 2021 beruhen, das durch die Corona-Pandemie erheblich beeinflusst sein dürfte.
Die festgestellte Steigerung der Zielgenauigkeit des Verfahrens war zu erwarten, da mit dem GKV-FKG die Datenbasis erheblich verbreitert und die Modellkomplexität deutlich erhöht wurde. Dies wurde jedoch mit einem deutlich höheren administrativen Aufwand erkauft, der an die Grenzen des Leistbaren stößt. Zudem konnten die Gutachter nicht alle Fragen, die sich seit 2021 im Zusammenhang mit den untersuchten Reformelementen ergeben haben,
vollständig klären.
"Die drei Sondergutachten zum Risikostrukturausgleich zeigen, dass das ´Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz´ seine Wirkung entfaltet hat und der RSA zielgenauer geworden ist. Ein abschließendes Urteil werden wir aber erst im kommenden Jahr fällen können, wenn die Gesamtevaluation vorgelegt wird", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
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