BKK Dachverband e.V.|15.10.2024

PRESSEMITTEILUNG

Die "ePA für alle" kommt, und sie wird die Versorgung verbessern

Berlin (kkdp)·In drei Monaten startet die "ePA für alle". Damit erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Die Betriebskrankenkassen sehen in der "ePA für alle" eine große Chance für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig fordern sie, die verbleibende Zeit bis Mitte Januar 2025 zu nutzen, um bestehende Kinderkrankheiten zu beseitigen und die Nutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern.

Die ePA ermöglicht eine effizientere Gesundheitsversorgung

Ob die elektronische Patientenakte im zweiten Anlauf eine Erfolgsgeschichte wird, hängt entscheidend von der Aufgeschlossenheit der Leistungserbringer und Versicherten ab. Denn die Praxen müssen technisch in der Lage sein, die ePA aus ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) heraus ansprechen zu können. Hier sind insbesondere die Softwareanbieter der Leistungserbringer gefordert. Und das Praxispersonal muss das entsprechende Wissen zur Bedienung der neuen PVS-Funktionalitäten hinsichtlich der ePA aufbauen und vorhalten.

"Leistungserbringer und Versicherte müssen Lust auf die ePA bekommen und die Vorteile für sich erkennen können und zu nutzen wissen, damit die ePA in Zukunft richtig durchstarten kann", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

Und die Vorteile liegen auf der Hand: "Patientinnen und Patienten haben beim Arztbesuch oder im Notfall alle behandlungsrelevanten Daten sicher in der Tasche. Davon profitieren sie selbst, aber auch die Ärztinnen und Ärzte, die so immer auf dem neuesten Stand sind, vorherige Untersuchungen im Blick haben und auch über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten Bescheid wissen. Und in den Apotheken kann künftig leichter über Multimedikation und Nebenwirkungen beraten werden. Das kann den Behandlungsverlauf deutlich erleichtern und spart zudem zeitliche und finanzielle Ressourcen, weil zum Beispiel Doppeluntersuchungen und arzneimittelbedingte Komplikationen wegfallen", so Klemm weiter.

Die ePA ist der sicherste Ort, den wir haben, um Gesundheitsdaten zu speichern und zu verarbeiten

Neben der bestehenden Unkenntnis über die ePA sind es vor allem Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit, die viele Menschen noch zweifeln lassen. "Eine hundertprozentige Datensicherheit gibt es nicht, da darf man den Versicherten auch keinen Sand in die Augen streuen. Aber: Die ePA ist der sicherste Ort, den wir haben, um Gesundheitsdaten speichern und verarbeiten zu können. Die Versicherten haben die volle Kontrolle über ihre Daten und können selbst entscheiden, ob, wann und mit wem sie Informationen teilen - oder sie auf Wunsch auch ganz löschen. Anders als bei vielen großen Digitalkonzernen, mit denen wir ganz selbstverständlich unsere persönlichsten Daten und Vitalwerte über Smartphones oder Smartwatches teilen ohne genau zu wissen, wohin diese Daten wandern", so Klemm.

Noch Nachholbedarf bei der Nutzerfreundlichkeit

Gleichzeitig sehen die Betriebskrankenkassen noch Nachholbedarf bei der Nutzerfreundlichkeit der elektronischen Patientenakte. "Wir brauchen so wenig Hürden wie nötig und so viel Mehrwert wie möglich. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Versicherten, die sich künftig für die Nutzung ihres elektronischen Personalausweises als Verifikationsinstrument entscheiden, um sich damit in der ePA-App ihrer Krankenkasse anzumelden, dies so einfach wie möglich tun können. Hier ist die Bundesregierung gefordert. Der Online-PIN-Rücksetzdienst für Bürgerinnen und Bürger, der Anfang des Jahres ersatzlos gestrichen wurde und nun wieder eingeführt werden soll, muss - entgegen den aktuellen Plänen - für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei bleiben. Hier wird am falschen Ende gespart und damit nicht nur die elektronische Patientenakte, sondern die gesamte Digitalisierung der deutschen Verwaltung ausgebremst", warnt Klemm.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de


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