BKK Dachverband e.V.|16.06.2023

PRESSEMITTEILUNG

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) lässt eine stabile und nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vermissen

Berlin (kkdp)·Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das vom Deutschen Bundestag kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt. Ein Pressestatement zur inhaltlichen Bewertung.

"Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sorgt zwar für eine kurzfristige finanzielle Entlastung in der sozialen Pflegeversicherung indem es grob die Löcher stopft, aber dies geht - wie zuletzt immer bei Gesetzesvorhaben im Gesundheitssystem - zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Eine stabile und nachhaltige Finanzierung gelingt so nicht. Die wäre jedoch dringend notwendig, denn die Prognose unserer Finanzexperten zeigt, dass bereits 2026 der Mittelbestand im Ausgleichsfonds nicht nur aufgebraucht sein wird, sondern ein Defizit von rund 3,9 Mrd. Euro verzeichnen könnte. D. h. wir müssen schon jetzt damit beginnen Lösungen für eine stabile und nachhaltige Finanzierung der SPV zu schaffen, die Lasten gleichmäßig verteilt.", so Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes zum PUEG im Bundesrat.

"Für eine Stabilisierung der SPV sind sozialversicherungsfremde Leistungen durch den Bund zu übernehmen und Investitionsförderungen und Ausbildungskosten von den Ländern zu tragen. Die Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind von zentraler Bedeutung. Es muss endlich in den Köpfen ankommen, dass Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.", fordert Anne-Kathrin Klemm.

Pressekontakt:

Torsten Dittkuhn
Tel. +49 (0) 30 2700 406 - 301
E-Mail: torsten.dittkuhn@bkk-dv.de

Andrea Röder
BKK Dachverband e. V.
Tel.: +49 (0) 30/2700406-302
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de


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