BKK Dachverband e.V.|05.03.2025
PRESSEMITTEILUNG
Sondervermögen für die Krankenhausreform: Beitragsgelder dürfen nicht länger Finanzierungsquelle staatlicher Aufgaben sein
Berlin (kkdp)·Die Betriebskrankenkassen begrüßen die parteiübergreifende Einigung der designierten Bundesregierung auf ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Stärkung der Infrastruktur in Deutschland.
"Dass hierbei auch Investitionen in die Krankenhausversorgung vorgesehen sind, ist ein wichtiges und notwendiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der stationären Versorgung und die Absicherung der Daseinsvorsorge in Krisenzeiten", sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
"Die Finanzierung der Krankenhausstrukturreform und die Modernisierung der Krankenhauslandschaft ist keine Gefälligkeitsleistung oder Kür der GKV sondern Staatsaufgabe. Eine Belastung der Beitragszahlenden über den Transformationsfonds ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich", so Knieps.
Analog dazu sollte Deutschlands künftige Bundesregierung auch die Steuerzahler zur Finanzierung des noch von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachten Krankenhaustransformationsfonds heranziehen, fordert Knieps. Bislang ist geplant, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten hierfür hälftig tragen.
"Mit dem Sondervermögen wird eine rote Linie gezogen, dass Beitragsgelder zur Finanzierung tabu sind. Jetzt stehen die Mittel bereit, die dafür nötig sind. Nun muss auch die Finanzierungsfrage neu geordnet werden - ohne weitere Zugriffsmöglichkeiten auf die Gelder der Versicherten." Die Betriebskrankenkassen fordern Bund und Länder auf, diese Chance für eine nachhaltige und verfassungskonforme Finanzierung der Krankenhausreform zu nutzen. "Stabile Beiträge und eine faire Lastenverteilung sind das Gebot der Stunde. Beitragsgelder dienen der Versorgung der Versicherten - und nicht dem Umbau der Krankenhauslandschaft."
"Dass hierbei auch Investitionen in die Krankenhausversorgung vorgesehen sind, ist ein wichtiges und notwendiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der stationären Versorgung und die Absicherung der Daseinsvorsorge in Krisenzeiten", sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
"Die Finanzierung der Krankenhausstrukturreform und die Modernisierung der Krankenhauslandschaft ist keine Gefälligkeitsleistung oder Kür der GKV sondern Staatsaufgabe. Eine Belastung der Beitragszahlenden über den Transformationsfonds ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich", so Knieps.
Analog dazu sollte Deutschlands künftige Bundesregierung auch die Steuerzahler zur Finanzierung des noch von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachten Krankenhaustransformationsfonds heranziehen, fordert Knieps. Bislang ist geplant, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten hierfür hälftig tragen.
"Mit dem Sondervermögen wird eine rote Linie gezogen, dass Beitragsgelder zur Finanzierung tabu sind. Jetzt stehen die Mittel bereit, die dafür nötig sind. Nun muss auch die Finanzierungsfrage neu geordnet werden - ohne weitere Zugriffsmöglichkeiten auf die Gelder der Versicherten." Die Betriebskrankenkassen fordern Bund und Länder auf, diese Chance für eine nachhaltige und verfassungskonforme Finanzierung der Krankenhausreform zu nutzen. "Stabile Beiträge und eine faire Lastenverteilung sind das Gebot der Stunde. Beitragsgelder dienen der Versorgung der Versicherten - und nicht dem Umbau der Krankenhauslandschaft."
Pressekontakt:
Sarah Kramer
Referentin Kommunikation
+49 30 2700 406 - 304
sarah.kramer@bkk-dv.de