BKK Dachverband e.V.|25.09.2024

PRESSEMITTEILUNG

"Das KHVVG braucht dringend einen Reset" - Betriebskrankenkassen fordern umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs

Berlin (kkdp)·Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fordert der BKK Dachverband eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Nach Ansicht der Betriebskrankenkassen gefährdet der vorliegende Entwurf das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Krankenhausversorgung. Eine bundeseinheitlich qualitativ hochwertige Versorgung kann nur durch einen möglichst verbindlichen Rahmen bundeseinheitlicher Vorgaben zur Einteilung in Leistungsgruppen und zu Qualitätskriterien erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist es irritierend, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates den Ländern bereits Ratschläge erteilt, wie diese Regelungen ausgehebelt werden können.

"Das KHVVG braucht dringend einen Reset, sonst drohen maximale Kosten bei minimalem Nutzen. Alle Beteiligten müssen sich endlich an einen Tisch setzen und eine rechtssichere, praxistaugliche und bürokratiearme Lösung erarbeiten, die eine Balance zwischen der Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten auf der einen Seite und der zwingend notwendigen Straffung der Leistungsangebote auf der anderen Seite schafft. Dazu müsste sich allerdings auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ehrlich machen und eingestehen, dass dem KHVVG bislang ein klares Zielbild fehlt, wie die Krankenhausstrukturen der Zukunft im Detail aussehen sollen", so Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

Verfassungswidrige Finanzierung des Transformationsfonds

Als besonders problematisch kritisieren die Betriebskrankenkassen die Art der Finanzierung der geplanten Reform. Obwohl ein unabhängiges Expertengutachten bestätigt, dass die geplante Finanzierung des Transformationsfonds aus Versichertengeldern verfassungswidrig ist und auch der Bundesrechnungshof kürzlich unmissverständlich darauf hingewiesen hat, dass die Finanzierung des KHVVG Sache der Länder ist, hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch weiter an seinen Plänen fest.

"Die Betriebskrankenkassen lehnen es strikt ab, dass Versichertengelder in Höhe von 25 Milliarden Euro aus der GKV zweckentfremdet werden sollen, um Lücken in der Finanzierungsverantwortung der Länder zu schließen. Bund und Länder müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und dafür sorgen, dass ausreichend Investitionsmittel für die Reform zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann eine faire, gesetzeskonforme und ausgewogene Finanzierung gesichert werden, die weder das Gesundheitssystem noch die Beitragszahler unverhältnismäßig belastet", so Knieps weiter. "Aber statt Bundesmittel für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung zu stellen, wird die Last einseitig auf die Beitragszahler der GKV abgewälzt, während die Privatversicherten zwar von der Reform profitieren, aber bei der Finanzierung außen vor bleiben. Gerecht sieht anders aus."

Ablehnung einer stichprobenbezogenen Abrechnungsprüfung

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Betriebskrankenkassen betrifft die geplante Einführung einer stichprobenbezogenen Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD), die die gezielte Einzelfallprüfung durch die Krankenkassen ersetzen soll. Die Betriebskrankenkassen lehnen diese Änderung entschieden ab, da sie die wirtschaftliche Verwendung der GKV-Beitragsgelder gefährden und die Anreize für korrekte Abrechnungen verringern würde.

"Die Einzelfallprüfung hat sich als effizientes Instrument zur Sicherung der Abrechnungs- und Datenqualität bewährt. Eine Stichprobenprüfung kann nicht das leisten, was eine Einzelfallprüfung leisten kann", so Knieps. Gleichzeitig sehen die Betriebskrankenkassen aber auch die Notwendigkeit, die derzeitige Ausgestaltung der Einzelfallprüfung weiterzuentwickeln. Denkbar wäre beispielsweise die Einführung einer einheitlichen Prüfquote sowie die gesetzliche Verankerung einer Pauschale zur Sanktionierung fehlerhafter Abrechnungen. Darüber hinaus sollte bereits im Vorverfahren die Möglichkeit geschaffen werden, medizinische Unterlagen direkt zwischen Krankenhaus und Krankenkasse auszutauschen, um strittige Fälle frühzeitig zu klären und den Medizinischen Dienst zu entlasten.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302


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