AOK-Bundesverband eGbR|30.08.2023

PRESSEMITTEILUNG

Krankenhaustransparenzgesetz
Reimann: Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform synchronisieren

Berlin (kkdp)·Heute findet die Fachanhörung zum Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz statt. Es sieht die Erstellung eines "Transparenzverzeichnisses" zur Behandlungsqualität der deutschen Krankenhäuser vor. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, übt aber auch Kritik an einigen Details des Entwurfs:

"Es ist gut, dass die Patientinnen und Patienten künftig noch mehr valide und gut verständliche Informationen zur qualitätsorientierten Auswahl eines Krankenhauses bekommen sollen. Das vom Bundesgesundheitsminister geplante Verzeichnis kann die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend voranbringen. Diese Transparenzoffensive dürfte auch die Motivation der Verantwortlichen in den Kliniken fördern, sich stetig um eine Verbesserung der Behandlungsqualität zu bemühen. Wir haben bei diesem Thema mit unserem Gesundheitsnavigator schon Vorarbeit geleistet, auf der man aufbauen kann - insbesondere bei der Auswertung und verständlichen Darstellung der krankenhausbezogenen Behandlungsqualität auf Basis der Routinedaten der Krankenkassen.

Einige Krankenhausträger sind in Sachen Qualität schon heute sehr engagiert. So veröffentlichen beispielsweise die Krankenhäuser der Initiative Qualitätsmedizin auf freiwilliger Basis eine ganze Reihe von Qualitätsinformationen, die über die verpflichtenden Berichte hinausgehen. Diese Kliniken haben keinen Grund, die neuen Vorgaben zu fürchten - im Gegenteil. Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten solche Kliniken identifizieren und auswählen können, die beim Thema Qualität vorangehen. Denn neben Spitzenmedizin in spezialisierten Kliniken haben wir immer noch zu viele Krankenhäuser, die auch komplizierte Eingriffe ohne die nötige Erfahrung und technische Ausstattung durchführen.

Damit das geplante Transparenzverzeichnis sein volles Potenzial entfalten und ein sinnvoller Baustein der Krankenhausreform werden kann, sollten die beiden Gesetzesvorhaben allerdings miteinander synchronisiert werden. So erscheint es wenig sinnvoll, dass im Krankenhaustransparenzgesetz bereits eine Vorfestlegung von konkreten Leistungsgruppen stattfindet, bevor das eigentliche Gesetz zur Krankenhausreform vorliegt. Es drohen Widersprüche zwischen den Leistungsgruppen des Portals, den zukünftig geltenden Leistungsgruppen und den Zuordnungen auf der Landesebene.

Irritierend ist auch, dass die im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehenen Aufgaben des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) Vorrang vor allen sonstigen Aufgaben des Instituts bekommen sollen. Damit werden wichtige Aufträge der gemeinsamen Selbstverwaltung nach hinten geschoben. Ob das wirklich notwendig und sinnvoll ist, sollte noch einmal überprüft werden. Die erhobenen Daten sollten zudem nicht nur für das Transparenzverzeichnis genutzt werden, sondern auch den gesetzlichen Krankenkassen zur Information ihrer Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Eine Integration in die bereits seit Jahren etablierten Krankenhaus-Suchportale der Krankenkassen würde die Reichweite der Informationen deutlich erhöhen."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de


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