Urteil zur Beitragsbemessung
Finanzamt darf Einkommensdaten an Krankenkasse übermitteln
25.06.2016·Für die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2014 darf und muss das Finanzamt einer Krankenkasse auf Anfrage Auskunft zu Einkommensdaten geben. Dies gilt auch für die Ehepartner der Versicherten, die nicht selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind.
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