Gewerkschaften kritisieren Verfassungsbruch

Koalitionsvertrag sieht Absenkung des Gehaltsniveaus bei Krankenkassen vor

22.04.2025·Die Gehälter bei gesetzlichen Krankenkassen werden bisher mit den Gewerkschaften in eigenen Tarifverträgen geregelt. Sie liegen oftmals oberhalb der Gehälter, die nach dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TVöD) bei vergleichbaren Eingruppierungen gezahlt werden. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD nun vereinbart, dass sich auch die Gehälter bei Krankenkassen am TVöD orientieren sollen, um Verwaltungskosten einzusparen. Die Gewerkschaften sind empört und halten die Regelung für verfassungswidrig.

Zunächst nur als Ergebnis der Arbeitsgruppe 6 "Gesundheit und Pflege" der Koalitionsverhandlungen, hat es eine Regelung in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD geschafft, die weitreichende Konsequenzen für Beschäftigte in der Sozialversicherung und damit auch der Krankenkassen haben kann. So heißt es auf Seite 110 des Vertrages im Thema Gesundheit...

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