Begutachtungsfristen in der Pflege

Krankenkassen mussten 2024 Strafzahlungen von 63,1 Millionen Euro leisten

07.04.2025·Durch Fristüberschreitungen bei der Begutachtung im Rahmen von Anträgen auf Pflegeleistungen wurden die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024 mit Strafzahlungen an Versicherte in Höhe von insgesamt 63,1 Millionen Euro belastet. Eine Regressmöglichkeit der Kassen gegenüber dem Medizinischen Dienst besteht dabei nicht. Sie könnten dem Entstehen der Strafzahlungen jedoch initiativ entgegentreten.

Pflegeleistungen können für Betroffenen schnell eine wirtschaftlich bedeutende Rolle einnehmen oder bei Sachleistungen existenziell für die Versorgung sein. Damit die Entscheidung über die Leistungen zeitnah erfolgt, sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) XI vor, dass die Pflegekassen diese spätestens nach 25 Arbeitstagen ab Antragstellung treffen müssen....

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