Urteil

Kapitalabfindung einer Lebensversicherung ist beitragspflichtig zur Krankenversicherung

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

19.01.2009·Die Satzung einer Krankenkasse kann bestimmen, dass einmalige Einnahmen des Versicherten, die keinem begrenzten Zeitraum zuzuordnen sind (hier: Kapitalabfindung einer Lebensversicherung), mit einem monatlichen Zahlbetrag über zehn Jahre lang als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt...

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