Urteil
Bundesozialgericht bestätigt Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
21.05.2014·In insgesamt 10 Revisionsverfahren hat das oberste deutsche Sozialgericht die Rechtmäßigkeit des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen sowie die hierbei seit 2009 angewendete Zuweisungspraxis des Bundesversicherungsamtes bestätigt.
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