Schutz der Sozialdaten
Regierung beendet das Umschlagverfahren zwischen Ärzten, Kassen und MDK
28.10.2015·Im Zuge von Einzelfallbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung werden auch sensible Patientendaten verschickt. Mit der Neuregelung des hierfür geltenden Verfahrens soll vor allem verhindert werden, dass die Krankenkassen während der Übermittlung unzulässig Einsicht in die Daten nehmen.
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