Neudefinition der Pflegebedürftigkeit

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes

12.08.2015·Stufenweise ab 2016 sollen der Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit reformiert werden. Dabei werden die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (12.08.2015) den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Kernpunkte des geplanten Gesetzes ist die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Das Gesetz soll am 01.01.2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung...

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